Der
Buß- und Bettag in Deutschland ist ein
Feiertag der
evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Er wurde im Lauf der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, aber oft nicht am selben Datum. Im 20. Jahrhundert wurde er wie auch heute meist am
Mittwoch vor dem
Ewigkeitssonntag (der letzte Sonntag des
evangelischen Kirchenjahres) begangen, also am Mittwoch vor dem 23. November bzw. 11 Tage vor dem ersten
Adventssonntag.
Das Wort „Buße“ lässt allerdings unrichtige Assoziationen aufkommen. Es geht bei diesem Tag nicht um Büßen für begangene Vergehen im Sinne von „bestraft werden“, sondern um eine
Haltungsänderung, eine Umkehr zu Gott hin.
Abschaffung als gesetzlicher Feiertag Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die
Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch
Mehrarbeit der
Arbeitnehmer auszugleichen.
Lediglich im
Freistaat Sachsen besteht er bis heute als
gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgeltes übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Insoweit ist die sächsische Regelung für die Arbeitnehmer nach- und für die Arbeitgeber vorteilig. Das Bundesverfassungsgericht hält dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung aber für zumutbar. Durch die Feiertagsgesetze ist es auch in den meisten anderen Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei. Außerdem haben in diesem Bundesland die meisten Kindergärten geschlossen, weshalb auch viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen müssen.
Kritiker der Abschaffung führen insbesondere an, dass der damals gewünschte Effekt (sichere Finanzierung der Pflegeversicherung), anders als die Abschaffung des Feiertages, nicht von dauerhafter Wirkung war und bereits Beitragserhöhungen vorgenommen werden mussten. Eine Wiedereinführung wurde in den ersten Jahren nach der Abschaffung von verschiedenen Initiativen, beispielsweise einem erfolglosen Volksentscheid in
Schleswig-Holstein und einem Gesuch des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten
Edmund Stoiber gefordert, derzeit wird das Thema aber nicht mehr diskutiert.