St. Pölten (dpa) - Der Inzesttäter von Amstetten, Josef Fritzl, muss
lebenslang ins Gefängnis. Ein Schwurgericht im niederösterreichischen
St. Pölten sprach den 73-Jährigen am Donnerstag des Mordes durch
unterlassende Hilfeleistung an seinem neugeborenen Sohn Michael schuldig.Außerdem wurde er in allen weiteren Anklagepunkten wie der Sklaverei schuldig gesprochen.
Zuvor hatte Staatsanwältin Christiane Burkheiser die Ansicht vertreten, dass Fritzl 1996 seinen nach der Geburt in einem
Kellerverlies lebensbedrohlich erkrankten Sohn und Enkel Michael bewusst habe sterben lassen.
Dadurch habe er sich des «Mordes durch Unterlassung» schuldig gemacht.
«Dafür verdient er die Höchststrafe», sagte sie in Richtung der Geschworenen.
Die Verteidigung wies dagegen den Mordvorwurf zurück und bat um Verständnis für Fritzl,
der vermutlich «sowieso für 20 Jahre ins Gefängnis kommt.» Nach den insgesamt 40-minütigen Plädoyers erhielt der Angeklagte Fritzl das Schlusswort.
«Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen,
den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.»
Zuvor hatte die für Fritzls Tochter Elisabeth auftretende Opferanwältin Eva Plaz ebenfalls die Höchststrafe wegen Mordes an dem
neugeborenen Michael Fritzl gefordert. Plaz, die im Namen Elisabeths an dem Prozess teilgenommen hatte, wies die zwölf Geschworenen darauf hin, dass Josef Fritzl nach der Geburt des kranken Kindes Ende April 1996 sehr wohl gewusst habe, dass der Säugling lebensgefährlich erkrankt war. «Michael ist durch Qualen gestorben, und meine Mandantin musste ihm dabei tagelang zusehen», rief sie den Schöffen zu. «Der Angeklagte hat sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht. Dafür muss er bestraft werden.
»Im Gegensatz zur Anklägerin und Opferanwältin versuchte Fritzls Verteidiger Rudolf Mayer den Vorwurf des Mordes durch
Unterlassung zu entkräften. Fritzl hatte sich am Mittwoch auch in diesem Punkt schuldig bekannt. Mayer bestätigte in seinen Ausführungen, dass Fritzls Tochter Elisabeth am Mittwoch bei der Vernehmung ihres Vaters im Gerichtssaal anwesend war. Schon vorher sei der Angeklagte «sichtlich verfallen», meinte Mayer.: «Als er bemerkt hat, dass die
Elisabeth dort (auf der Zuschauertribüne) sitzt, war's mit ihm ganz aus!» sagte der Verteidiger.
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